Projekt Beschreibung
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Immobilien-Projekt in Backnang – Barrierefreie Schule (Eingangsbereich)
Bauliche Anforderungen an eine barrierefreie Schule – Anpassung am Bestandsbau.
Der Weg zwischen Behindertenstellplatz und angrenzendem Verkehrsraum muss schwellenfrei zu bewältigen sein, um eine barrierefreie Schulumgebung zu garantieren. Dies geschieht beispielsweise durch eine Bordsteinabsenkung oder durch Rampen.
Zugänge zu öffentlichen Gebäuden müssen gesetzlich festgelegte Mindestmaße vorweisen und schwellenlos nutzbar sein. Rampen oder Lifte dürfen zum Einsatz kommen.
Rampen vor Zugängen dürfen nach DIN 18040-1 maximal 6 % Gefälle vorweisen. Ein Quergefälle ist nicht zulässig. Die Breite einer Rampe beträgt mindestens 120 cm, bestenfalls 150cm und mehr. Am Anfang und Ende von Rampen muss ein Bewegungsraum von 150 x 150 cm eingeplant sein. Rampen mit einer Länge von 600 cm und mehr müssen ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm vorweisen, um dem Rollstuhlfahrer eine Ruhemöglichkeit zu bieten
Rampen – beispielsweise aus Metall – können fest auf Treppen installiert werden. Bei Neubauten oder Umbauten werden auch häufig gemauerte Rollstuhlrampen aus Stein oder Beton angelegt, sofern keine großen Höhen überwunden werden müssen.
Projekt Details
DATUM
2018
KUNDE
Gemeinde (Schule)
PROJEKT TYPE
Bauliche Anforderungen an eine barrierefreie Schule
BETEILIGTE UNTERNEHMEN
Spengler
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